49 Tiere im Rhein-Pfalz-Kreis aus verwahrlostem Haushalt befreit
49 Tiere im Rhein-Pfalz-Kreis aus verwahrlostem Haushalt befreit
Das Veterinäramt des Rhein-Pfalz-Kreises hat 49 Tiere aus einer privaten Wohnung gerettet. Die Beamten fanden dort 26 Hunde, 17 Katzen und 6 Kaninchen vor. Die Kreisverwaltung beschreibt die Zustände als katastrophal.
Müll, Kot und Parasiten auf engem Raum
Die Wohnung war stark vermüllt. Unrat stapelte sich bis unter die Decke. Die Böden waren großflächig mit Kot und Schmutz bedeckt. Der Gestank soll kaum erträglich gewesen sein.
Im Kot der Tiere fanden die Einsatzkräfte Parasiten. Die Tiere lebten unter Bedingungen, die gegen das Tierschutzgesetz verstoßen.
Die Kreisverwaltung bestätigte die Zustände offiziell. Die genaue Dauer der Verwahrlosung ist noch Gegenstand der Ermittlungen.
Welpenhandel brachte Behörden auf die Spur
Aufgeflogen ist der Halter durch illegalen Welpenhandel. Die Behörden wurden auf verdächtige Aktivitäten aufmerksam und leiteten eine Überprüfung der Haltungsbedingungen ein.
Das Veterinäramt handelte gemeinsam mit weiteren Behörden. Die Durchsuchung der Wohnung brachte das Ausmaß der Missstände ans Licht.
Gegen den Tierhalter laufen strafrechtliche Ermittlungen. Der Verstoß gegen das Tierschutzgesetz kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe geahndet werden. Ein dauerhaftes Tierhaltungsverbot droht ebenfalls.
Tiere kommen in Obhut des Tierschutzes
Alle 49 Tiere wurden sichergestellt und in sichere Obhut gebracht. Sie werden nun tierärztlich versorgt. Viele Tiere dürften gesundheitliche Schäden davongetragen haben.
Parasitenbefälle, Mangelernährung und psychischer Stress durch Enge und Schmutz hinterlassen Spuren. Tierschutzorganisationen und Tierheime in der Region sind in die Versorgung eingebunden.
Über eine mögliche Vermittlung der Tiere wurde zunächst nichts bekannt. Solange strafrechtliche Verfahren laufen, verbleiben die Tiere in behördlicher Obhut. Erst nach Abschluss der Ermittlungen wird über ihren weiteren Verbleib entschieden.
Tierschutz als behördliche Daueraufgabe
Veterinärämter in Rheinland-Pfalz sind gesetzlich verpflichtet, Tierhaltungen zu überwachen. Dennoch stoßen Behörden oft erst durch Hinweise aus der Bevölkerung auf Missstände.
Im Rhein-Pfalz-Kreis war es der Hinweis auf verdächtigen Welpenhandel. Ohne diesen wären die Tiere möglicherweise noch länger unter diesen Bedingungen gehalten worden. Bürger können durch Meldungen an das Veterinäramt zum Tierschutz beitragen.
Der Fall reiht sich in eine Serie ähnlicher Vorfälle in Rheinland-Pfalz ein. Überforderung, psychische Erkrankungen oder kriminelle Absichten können zu solchen Zuständen führen.
Fazit
49 Tiere sind aus dem Rhein-Pfalz-Kreis befreit worden. Die Ermittlungen gegen den Halter laufen.