AfD klagt: Verfassungsgerichtshof Koblenz prüft Gehaltsstopp

AfD klagt: Verfassungsgerichtshof Koblenz prüft Gehaltsstopp

Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz prüft eine Regelung zum Gehaltsstopp für Mitarbeiter von Abgeordneten bei Zweifeln an ihrer Verfassungstreue. Die AfD
Veröffentlicht am 29. August 2026
AfD klagt: Verfassungsgerichtshof Koblenz prüft Gehaltsstopp

Hinweis: Das Beitragsbild wurde mit künstlicher Intelligenz erzeugt.

Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz in Koblenz prüft eine umstrittene Regelung zur Bezahlung von Parlamentsmitarbeitern. Seit 2025 darf der Landtag die Gehaltszahlungen für Mitarbeiter von Abgeordneten und Fraktionen einstellen, wenn deren Verfassungstreue in Zweifel steht. Die AfD-Fraktion hat dagegen Klage eingereicht.

Die Regelung: Zuverlässigkeitsprüfung als Bedingung

Wer die Zuverlässigkeitsprüfung nicht besteht, bekommt kein Geld vom Landtag. Der Landtagspräsident entscheidet, ob ein Mitarbeiter als unzuverlässig gilt. Fällt die Einschätzung negativ aus, übernimmt der Landtag die Gehaltszahlung nicht. Die Regelung gilt für Mitarbeiter von Abgeordneten wie für Fraktionsangestellte.

Die Begründung des Gesetzes: Mitarbeiter im Landtag stehen in besonderer Nähe zum Parlament. Der Staat habe ein legitimes Interesse daran, keine Personen zu finanzieren, die verfassungsfeindliche Ziele verfolgen. Gleichzeitig räumt das Gesetz ein, dass der Landtag Abgeordnete nicht daran hindern kann, solche Personen zu beschäftigen.

AfD hält Regelung für verfassungswidrig

Die AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz sieht das anders. Sie hält die Regelung für verfassungswidrig und hat den Verfassungsgerichtshof angerufen. Aus Sicht der Fraktion greift die Praxis in die Rechte der Abgeordneten ein. Ein Abgeordneter, dessen Mitarbeiter kein Gehalt vom Landtag erhält, steht vor einem praktischen Problem: Er muss die Kosten selbst tragen oder auf den Mitarbeiter verzichten.

Die AfD argumentiert, dass damit die Arbeitsfähigkeit von Fraktionen und Abgeordneten beschränkt werde. Das sei ein unzulässiger Eingriff in das freie Mandat. Ob dieses Argument trägt, muss das höchste Gericht des Landes beurteilen.

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Verfassungsgerichtshof will schnell entscheiden

Der Verfassungsgerichtshof in Koblenz hat angekündigt, die Frage zügig zu klären. Das Gericht prüft, ob die Regelung mit der Landesverfassung vereinbar ist. Im Mittelpunkt steht die Frage: Darf der Staat Mitarbeiter im parlamentarischen Bereich von der Finanzierung ausschließen, wenn Zweifel an ihrer Verfassungstreue bestehen?

Das Verfahren berührt grundsätzliche Fragen zum Verhältnis von Parlamentsautonomie, Abgeordnetenrechten und dem staatlichen Interesse am Schutz der Verfassung.

Spannungsfeld zwischen Mandat und Staatstreue

Abgeordnete genießen bei der Auswahl ihrer Mitarbeiter weitgehende Freiheit. Das ist Teil des freien Mandats. Gleichzeitig finanziert der Steuerzahler diese Mitarbeiter. Der Staat hat ein Interesse daran, nicht die eigene Untergrabung zu bezahlen.

Diesen Widerspruch versucht das Gesetz aufzulösen, indem es die Finanzierungspflicht an eine Zuverlässigkeitsprüfung knüpft. Die Beschäftigung selbst bleibt unberührt. Ob diese Konstruktion rechtlich standhält, ist die Kernfrage des Verfahrens.

Fazit

Der Streit um die Gehaltszahlung für Parlamentsmitarbeiter geht über einen Verwaltungsstreit hinaus. Er berührt das Verhältnis zwischen Abgeordnetenrechten und dem Schutzauftrag des Staates gegenüber der Verfassung. Der Verfassungsgerichtshof Koblenz hat die Aufgabe, diese Grenze zu ziehen. Das Ergebnis wird nicht nur in Rheinland-Pfalz verfolgt werden.