Bestattungsbranche in RLP fordert bessere Kühlkapazitäten
Bestattungsbranche in RLP fordert bessere Kühlkapazitäten
Hinweis: Das Beitragsbild wurde mit künstlicher Intelligenz erzeugt.
Bestatter in Rheinland-Pfalz fordern bessere Vorkehrungen für die Kühlung von Verstorbenen. Die vorhandenen Kapazitäten in Kühlräumen gelten bei einem plötzlichen Anstieg der Sterbefälle als unzureichend. Die Branche macht Druck auf Politik und Gesetzgeber.
Kühlräume stoßen schnell an ihre Grenzen
Verstorbene müssen nach dem Tod kühl gelagert werden. Kühlung verlangsamt den natürlichen Verwesungsprozess, ermöglicht eine würdige Aufbahrung und gibt Angehörigen Zeit für den Abschied.
Doch die Kapazitäten in vielen Bestattungsunternehmen und kommunalen Einrichtungen sind begrenzt. Bei einem plötzlichen Anstieg der Todesfälle geraten sie schnell unter Druck. Genau das ist das Kernproblem, das Bestatter in Rheinland-Pfalz öffentlich ansprechen.
Bereits während der Corona-Pandemie hatten Bestatter bundesweit vor überfüllten Kühlräumen gewarnt. Damals trafen Betriebe in Rheinland-Pfalz Vorkehrungen für einen möglichen Anstieg von Todesfällen. Die strukturellen Probleme wurden jedoch nicht dauerhaft gelöst.
Forderungen der Bestatter im Überblick
Mehr Investitionen in Infrastruktur
Bestatter verlangen, dass Kommunen und Landkreise ihre Kühlkapazitäten ausbauen. Das betrifft Städte wie Mainz, Koblenz, Trier und Kaiserslautern ebenso wie kleinere Gemeinden in der Pfalz oder im Westerwald. Gerade in ländlichen Regionen fehlen oft ausreichende Einrichtungen.
Kühlräume sind technisch aufwendig, ihre Wartung kostet Geld. Viele kleine Bestattungsunternehmen können diese Investitionen nicht allein stemmen. Eine überregionale Koordination wäre nötig.
Klare gesetzliche Regelungen gefordert
Neben der Infrastruktur fehlen verbindliche Standards. Bisher ist der Beruf des Bestatters in Deutschland kaum reguliert. Jeder darf sich ohne abgeschlossene Ausbildung als Bestatter betätigen. Das kritisieren Vertreter des Bestatterhandwerks seit Jahren.
Sie fordern eine Meisterpflicht für das Bestattergewerbe, um unseriöse Anbieter zu verdrängen. Auch bei der Kühlung von Verstorbenen brauche es einheitliche Mindeststandards, heißt es aus der Branche.
Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz auf dem Prüfstand
In Rheinland-Pfalz regelt das Bestattungsgesetz die Modalitäten rund um Tod und Beisetzung. Es schreibt unter anderem Fristen für die Bestattung vor. Bestatter halten diese Fristen für zu eng gesetzt, wenn Kühlkapazitäten knapp werden.
Vergleichbare Forderungen gibt es aus anderen Bundesländern. In Hessen hatte der Geschäftsführer des Branchenverbands bereits eine Ausweitung der Bestattungsfristen auf zehn Tage gefordert. In Rheinland-Pfalz steht eine solche Anpassung des Gesetzes noch aus.
Das Land erlaubt Flussbestattungen unter bestimmten Bedingungen. Auch bei alternativen Bestattungsformen kommt es auf korrekte Lagerung und Vorbereitung der Verstorbenen an. Der Druck auf die Kühlinfrastruktur bleibt dabei derselbe.
Vorsorge als gesellschaftliche Aufgabe
Bestatter betonen, dass Vorsorge besser ist als Nachsorge. Das gilt für Einzelpersonen, die ihre eigene Bestattung regeln wollen, ebenso wie für die öffentliche Infrastruktur.
Eine vorausschauende Bestattungsvorsorge gibt Angehörigen Sicherheit und verhindert, dass im Trauerfall übereilte Entscheidungen getroffen werden müssen. Doch selbst wer seine Wünsche schriftlich festhält, kann nicht sicherstellen, dass sie umgesetzt werden. Ein Testament ist für Bestattungswünsche nicht bindend. Angehörige können getroffene Vereinbarungen abändern.
Gut ausgestattete Kühlräume, klare gesetzliche Vorgaben und qualifiziertes Fachpersonal sind die Voraussetzungen einer würdigen Totenversorgung.
Strukturelle Lücken sollen geschlossen werden
Die Bestatter in Rheinland-Pfalz weisen auf ein konkretes strukturelles Problem hin: Die Kühlkapazitäten für Verstorbene reichen bei außergewöhnlichen Belastungen nicht aus. Politik und Kommunen sind gefragt, hier nachzubessern.
Die Forderungen der Branche sind nicht neu. Eine funktionierende Bestattungsinfrastruktur gehört zur Daseinsvorsorge. Eine gesetzliche Anpassung in Rheinland-Pfalz steht noch aus.