Koblenz: Gericht prüft Gesetz zu Verfassungstreue-Checks

Koblenz: Gericht prüft Gesetz zu Verfassungstreue-Checks

Das Verfassungsgericht in Koblenz prüft ein Gesetz zu Verfassungstreue-Checks von Mitarbeitern, gegen das die AfD-Fraktion Beschwerde eingereicht hat.
Veröffentlicht am 28. August 2026
Koblenz: Gericht prüft Gesetz zu Verfassungstreue-Checks

Hinweis: Das Beitragsbild wurde mit künstlicher Intelligenz erzeugt.

Das höchste Gericht in Rheinland-Pfalz hat sich am Freitag in Koblenz mit einem politisch brisanten Verfahren befasst. Die AfD-Landtagsfraktion hat Beschwerde gegen Gesetzesänderungen eingelegt, die der Landtag im Juli 2025 beschlossen hat. Es geht um Vorschriften zur Überprüfung von Mitarbeitern auf ihre Verfassungstreue.

Was das Gesetz regelt

Der Landtag in Mainz hatte im Juli 2025 Änderungen beschlossen, die Zuverlässigkeitsprüfungen für bestimmte Mitarbeiter vorsehen. Rund 600 Personen wurden nach Inkrafttreten des Gesetzes bereits überprüft. Die Prüfungen sollen sicherstellen, dass Beschäftigte die freiheitlich-demokratische Grundordnung achten.

Die AfD sieht in diesem Gesetz einen Angriff auf ihre Rechte und hat das Normenkontrollverfahren angestrengt. Dieses Instrument steht jeder Landtagsfraktion offen. Auch die Landesregierung und der Landtag selbst dürfen damit beim Verfassungsgerichtshof die Prüfung eines Gesetzes beantragen.

Das Normenkontrollverfahren als Instrument

Bei einem Normenkontrollverfahren prüft das Gericht, ob ein Gesetz mit der Landesverfassung vereinbar ist. Es handelt sich dabei nicht um eine politische Bewertung, sondern ausschließlich um eine Rechtmäßigkeitsprüfung. Das Ergebnis bindet alle staatlichen Stellen in Rheinland-Pfalz.

Die AfD-Fraktion argumentiert, das Gesetz greife in verfassungsrechtlich geschützte Positionen ein. Die Gegenseite sieht die Regelung als legitimes Mittel zum Schutz der Verfassung. Das Gericht in Koblenz hat beide Seiten angehört.

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Vorgeschichte: AfD und der Verfassungsgerichtshof RLP

Es ist nicht das erste Mal, dass die AfD-Fraktion den Verfassungsgerichtshof in Rheinland-Pfalz anruft. In einem früheren Verfahren hatte die Partei gegen Ex-Ministerpräsidentin Malu Dreyer geklagt. Dreyer hatte die AfD über die Internetseite und die Social-Media-Kanäle der Landesregierung kritisiert. Das Gericht wies die Klage damals ab.

Das aktuelle Verfahren hat eine andere Grundlage: Hier steht ein konkretes Gesetz auf dem Prüfstand. Die Entscheidung des Gerichts kann Auswirkungen auf die Praxis der Zuverlässigkeitsprüfungen im gesamten Land haben.

Bedeutung für Rheinland-Pfalz

Beschäftigte in staatlichen oder staatsnahen Einrichtungen könnten unter das Gesetz fallen. Die Frage, wie weit der Staat Mitarbeiter überprüfen darf, ist rechtlich komplex.

Der Verfassungsgerichtshof hat seinen Sitz in Koblenz und ist die letzte Instanz in landesverfassungsrechtlichen Fragen. Ein Urteilsdatum wurde zunächst nicht mitgeteilt. Die Verhandlung fand am 28. August 2026 statt.

Offene Fragen

Das Verfahren in Koblenz wirft grundsätzliche Fragen auf: Wie weit reicht die staatliche Befugnis, Mitarbeiter auf Verfassungstreue zu prüfen? Und wo beginnt der Eingriff in Rechte von Fraktionen und Einzelpersonen? Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz muss diese Abwägung nun treffen.