Mainzer Modell: Klöckner prüft Stopp für Extremisten-Gehälter

Mainzer Modell: Klöckner prüft Stopp für Extremisten-Gehälter

Rheinland-Pfalz verbietet extremistischen Mitarbeitern von Abgeordneten öffentliche Gelder. Bundestagspräsidentin Klöckner prüft das Mainzer Modell für den Bund
Veröffentlicht am 25. September 2026
Mainzer Modell: Klöckner prüft Stopp für Extremisten-Gehälter

Hinweis: Das Beitragsbild wurde mit künstlicher Intelligenz erzeugt.

Rheinland-Pfalz hat eine gerichtlich bestätigte Regelung, die bundesweit Schule machen könnte. Extremistische Mitarbeiter von Landtagsabgeordneten erhalten im Land keine öffentlichen Gelder mehr. Bundestagspräsidentin Julia Klöckner hat angekündigt, dieses Modell aus Mainz für den Bundestag zu prüfen.

Was die Regelung in Rheinland-Pfalz besagt

Der Landtag in Mainz hat seine gesetzlichen Grundlagen verschärft. Mitarbeiter von Abgeordneten, die extremistischen Bestrebungen zugerechnet werden, können von der staatlichen Finanzierung ausgeschlossen werden. Grundlage sind klar definierte Zuverlässigkeitsanforderungen. Wer diese nicht erfüllt, bekommt kein öffentliches Geld.

Die Regelung ist nicht nur auf dem Papier vorhanden. Das Landesverfassungsgericht hat sie ausdrücklich bestätigt. Die AfD hatte dagegen geklagt. Die Klage scheiterte.

AfD-Klage vor Verfassungsgericht gescheitert

Das Landesverfassungsgericht Rheinland-Pfalz wies die Klage der AfD gegen den Finanzierungsausschluss ab und bestätigte damit die Rechtmäßigkeit der Regelung. Andere Parlamente müssen vergleichbare Regelungen erst noch schaffen.

Berichte über rechtsextreme Mitarbeiter in Parlamenten, darunter auch im Bundestag, hatten den Druck auf die Gesetzgeber erhöht. Der Landtag in Mainz reagierte mit verschärften Zutrittsregeln und dem gesetzlichen Ausschluss extremistischer Mitarbeiter von der Finanzierung.

Klöckner: Mainzer Modell liefert Hinweise für den Bund

Bundestagspräsidentin Julia Klöckner hat sich am Donnerstag zu dem Thema geäußert. Sie stellte keine fertige Bundesregelung vor, erklärte aber, die rheinland-pfälzische Regelung könne dem Bundestag „gute Hinweise“ liefern. Sie kündigte eine Prüfung an.

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Klöckner ist selbst in Rheinland-Pfalz verwurzelt und kennt die politischen Debatten im Land. Dass sie das Mainzer Modell als mögliche Vorlage nennt, verleiht der Regelung zusätzliches Gewicht.

Was noch offen bleibt

Ob und wann eine Bundesregelung kommt, ist offen. Klöckner legte keinen Zeitplan vor. Eine solche Regelung auf Bundesebene würde komplexere rechtliche Fragen aufwerfen, da der Bundestag eine andere Struktur als ein Landtag hat. Ob das Mainzer Modell übertragbar ist, bleibt zu klären.

Rheinland-Pfalz hat gehandelt, bevor andere Länder überhaupt eine Debatte führten, und hat nun einen rechtlich abgesicherten Rahmen. Das macht das Modell für andere Parlamente interessant.

Rheinland-Pfalz als Vorreiter

Das Landesverfassungsgericht hat die Grundlage der rheinland-pfälzischen Regelung bestätigt. Bundestagspräsidentin Klöckner signalisiert Interesse an einer vergleichbaren Lösung für den Bund. Ob Berlin folgt, hängt von der politischen Bereitschaft ab.