Trockenheit: Bad Kreuznach verhängt Feuerverbot bis 17. August

Trockenheit: Bad Kreuznach verhängt Feuerverbot bis 17. August

Wegen anhaltender Trockenheit und hoher Waldbrandgefahr verbieten Städte in Rheinhessen offenes Feuer auf öffentlichen Flächen. Das Verbot gilt auch für Kohlegrillen, Feuerwerk und Shishas mit Kohle.
Veröffentlicht am 29. Juni 2026
Trockenheit: Bad Kreuznach verhängt Feuerverbot bis 17. August

Bad Kreuznach hat ein striktes Verbot für offenes Feuer erlassen. Es gilt ab sofort bis vorerst zum 17. August. Der Grund: anhaltende Trockenheit und hohe Waldbrandgefahr in der Region. Auch Städte in anderen Teilen Deutschlands reagieren mit ähnlichen Maßnahmen.

Was das Verbot konkret umfasst

Das Verbot in Bad Kreuznach ist weitreichend. Es betrifft offene Feuer auf öffentlichen Flächen, im Wald und auf ausgewiesenen Grillplätzen. Wer mit Kohle grillen möchte, muss darauf verzichten. Auch das Abbrennen von Feuerwerk ist untersagt. Selbst Shishas mit Kohle fallen unter das Verbot.

Gasgrillen ist von den Verboten in der Regel nicht betroffen. Wer dennoch im Freien grillen möchte, sollte vorher die aktuellen Regelungen seiner Gemeinde prüfen. Die Lage kann sich rasch ändern.

Rheinhessen besonders betroffen

Die Weinregion Rheinhessen leidet unter dem Hitzesommer. Die Böden sind ausgetrocknet, Wälder und Grünflächen brennen schnell. Die Feuerwehren warnen vor leichtfertigem Umgang mit offenem Feuer. Selbst kleine Funken können bei dieser Wetterlage große Brände auslösen.

Rund 42 Prozent der Landesfläche von Rheinland-Pfalz sind bewaldet. Der Pfälzerwald, der Hunsrück und der Westerwald sind in Trockenphasen besonders gefährdet. Auch in der Umgebung von Mainz, Worms und Alzey sind die Risiken derzeit erhöht.

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Bundesweite Reaktionen auf die Trockenheit

In Hessen hat Wiesbaden alle öffentlichen Grillplätze in und am Wald geschlossen. Marburg verbot Grillen und offenes Feuer in städtischen Parks, Grünanlagen und auf städtischen Grillplätzen. In Sachsen sperrte Leipzig öffentliche Feuerstellen bis auf Weiteres. Auch Chemnitz untersagte das Grillen auf ausgewiesenen Plätzen in öffentlichen Grünanlagen. In Berlin verhängten die Bezirke Friedrichshain-Kreuzberg und Pankow ein striktes Grillverbot in Parks.

Lange Trockenperioden und Hitze erhöhen das Brandrisiko. Die Kommunen reagieren mit Verboten, um Schlimmeres zu verhindern.

Was Verstöße bedeuten können

Wer gegen die Verbote verstößt, riskiert Bußgelder. Die genaue Höhe hängt von der jeweiligen Gemeindeordnung und dem Landesrecht ab. Bei fahrlässiger Brandstiftung drohen strafrechtliche Konsequenzen. Die Kosten eines Waldbrandes übersteigen Ordnungsgelder bei Weitem. Ein Hektar Wald kostet nach einem Brand Tausende Euro in der Wiederaufforstung.

Alternativen in der Grillsaison

Wer auf das Grillen nicht verzichten möchte, hat Alternativen. Elektrogrillen auf privaten Terrassen oder Balkonen sind meist erlaubt. Gasgrills auf privaten Grundstücken fallen in der Regel nicht unter die öffentlichen Verbote. Vor dem Grillen im Freien gilt: immer die aktuellen Hinweise der Gemeinde oder Verbandsgemeindeverwaltung einholen.

Vorsicht hat Vorrang

Bad Kreuznach hat mit dem Verbot bis zum 17. August einen klaren Zeitrahmen gesetzt. Ob dieser hält, hängt vom Wetter ab. Bleibt es trocken, könnten die Verbote verlängert werden. Bürgerinnen und Bürger sind aufgefordert, die Regelungen ernst zu nehmen.